Ja oder nein zur Organspende?

Arzt hält einen Organspendenausweis

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Obwohl in Deutschland die Mehrheit der Menschen Organspenden befürwortet, stellen die tatsächlichen Organspender eine Minderheit dar. Um die Anzahl zu erhöhen, wurde zwischenzeitlich über eine Widerspruchslösung debattiert, bei der jeder Menschen nach seinem Tod automatisch zum Organspender wird, wenn er dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bislang ist die Einführung einer solchen Widerspruchslösung gescheitert und die Entscheidung bleibt weiterhin eine persönliche Angelegenheit. Um sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, kann man sich beispielsweise bei den Krankenkassen oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren.

Das Transplantationsgesetz regelt die Voraussetzungen

Die Bedingungen, unter denen eine Organentnahme stattfinden kann, sind im Transplantationsgesetz geregelt. So gibt es für die Entnahme von Organen in den Fällen, in denen der Spender vorher selbst zugestimmt hat, drei Voraussetzungen:

  • die Einwilligung des Spenders
  • die Feststellung des Hirntods
  • die Durchführung des Eingriffs durch einen Arzt

Der Hirntod muss dabei durch zwei erfahrene Fachärzte festgestellt werden. Bei Personen, die als Organspender infrage kommen, aber keine eigene Erklärung dazu hinterlassen haben, werden die nächsten Angehörigen über die Eignung informiert. Hat der Betroffene eine Vorsorgevollmacht getroffen, ist die Person, die dort angegeben ist, auch diejenige, die im Zweifel über die Organspende entscheidet.

Pro-Argumente: Organspende rettet Leben

Das größte Argument dafür, Organspender zu werden, ist sicher, dass die Organspende Leben rettet. Das Überleben vieler Menschen ist davon abhängig, ob sie eine Transplantation erhalten können: Um die 10.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan, in der Mehrheit der Fälle eine neue Niere. Durchschnittlich drei Menschen versterben jeden Tag, weil sie kein Organ erhalten haben. Wird man Organspender, retten man damit womöglich einer anderen Person das Leben.

Außerdem entbindet man die Angehörigen von einer sehr schweren Entscheidung. Stirbt ein Angehöriger, ist es für die Hinterbliebenen schwer genug, mit dem Verlust zurechtzukommen. Im Zweifelsfall noch die Entscheidung treffen zu müssen, ob die Organe des Verstorbenen gespendet werden oder nicht, und dies auch noch unter Zeitdruck, möchte man seinen nächsten Angehörigen vielleicht lieber ersparen. Trifft man selbst die Entscheidung zur Organspende, muss es sonst niemand mehr tun.

Darüber hinaus kann man auch das Argument anführen, dass man erst dann zum Organspender wird, nachdem man verstorben ist. Die Organe, die entnommen werden, werden vom eigenen Körper also nicht mehr benötigt.

Contra-Argumente: Unsicherheiten und fehlender Abschied

Viele Personen, die sich gegen die Organspende entscheiden, tun dies aus Ängsten oder Unsicherheiten heraus. Umfassende Information kann hier helfen, doch da der eigene Tod ein unbequemes Thema ist, schrecken viele Menschen auch davor zurück, sich genauer zu informieren.

Ein Argument der Gegner von Organspenden besteht darin, dass sie sich nicht auf die Sicherheit der Feststellung des Hirntods verlassen möchten, weil auch bei hirntoten Patienten weiterhin Aktivitäten wie zum Beispiel Körperwärme stattfinden würden. Darüber hinaus befürchten Organspendegegner eine zu schnelle Entnahme von Organen, um möglichst viele Organe transplantieren zu können.

Die Entscheidung zur Organspende hat außerdem tatsächlich Einfluss auf den Sterbeprozess. So versterben potenzielle Organspender auf der Intensivstation, ein friedliches Abschiednehmen im Kreis der Angehörigen ist nicht möglich. Einige Möglichkeiten zur Gestaltung des Sterbens nach eigenen Wünschen können also möglicherweise nicht mehr gegeben sein. Unter Umständen fehlt den Angehörigen so auch ein Teil der Trauerbewältigung.

Verschiedene Möglichkeiten

Über die eigene Bereitschaft zur Organspende muss im Endeffekt jede Person selbst entscheiden. Es ist sinnvoll, diese Entscheidung zu dokumentieren und beispielsweise in eine Patientenverfügung aufzunehmen oder einen Organspendeausweis mitzuführen. Auch bei der Entscheidung für eine Organspende bleiben noch verschiedene Möglichkeiten, die man auf einem Organspendeausweis eintragen kann:

  • die uneingeschränkte Zustimmung zur Organ- und Gewebespende
  • die Ausnahme bestimmter Organe / Gewebe von der Zustimmung
  • Zustimmung nur zu einer Spende von bestimmten Organen / Gewebe
  • Widerspruch gegen eine Organ- und Gewebespende
  • Übertragung der Entscheidung an eine festgelegte Person

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